Bestattungsverfügung

In der Regel haben die Hinterbliebenen nach dem Tod dafür zu sorgen, dass die vom Verstorbenen gewünschte Bestattungsform gewählt wird. Deshalb sollten Sie Ihre Angehörigen bereits zu Lebzeiten über die von Ihnen bevorzugte Bestattungsart informieren. Besser noch, Sie legen mit einer sogenannten Bestattungsverfügung vorab fest, welche Bestattungsform Sie wünschen. Überlicherweise wird die Entscheidung zwischen Erd- oder Feuerbestattung getroffen. Zudem sollte noch die gewünschte Grabart festlegt werden: ein Reihen-, ein Familien-, ein Urnengrab in der Erde bzw. in einer Urnenstelle oder aber eine anonyme Grabstätte. Dies trifft auch auf die Wahl einer See-, Wald- oder Flussbestattung zu.